SiGeKo

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Nach der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – Baustellenverordnung“ muss ein Bauherr, wenn er nicht selbst die entsprechenden Qualifikationen hat, für nahezu jedes Bauvorhaben, bei der Beschäftigte mehrerer Unternehmen beteiligt sind, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen.

Dieser Koordinator verfügt über die erforderlichen bau- und arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse.

Er legt unter anderem die notwendigen Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz fest und erarbeitet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.

Gerne beraten wir Sie dazu.