Erstellen von Fluchtwegplänen
Um ein Gebäude oder Gelände im Gefahrenfall so schnell wie möglich verlassen zu können, sind Fluchtwegpläne für sogenannte Sonderbauten und Bauten, die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, Hotels, Einkaufszentren, Konzerthallen und Stadien bzw. Sportplätze ab einer bestimmten Zuschauerkapazität.
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